Allgemeine Leitsätze

  • Notfallseelsorge geschieht in Zusammenarbeit mit den Blaulichtorganisationen (Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr) und wird von diesen angefordert.
  • Notfallseelsorge ist ein Teil der Psychologischen Nothilfe und Grundbestandteil des Seelsorgeauftrages der Kirche.
  • Notfallseelsorge bedarf zusätzlich zur Seelsorgekompetenz einer speziellen Ausbildung.
  • Wesentliche Aufgaben der Notfallseelsorgenden: a) erste Begleitung von Primär- und Sekundäropfern und b) der Brückenschlag zu weiterer Begleitung durch nahestehende Personen, Gemeindepfarramt, religiöse Gemeinschaften oder psychologische Fachpersonen.
  • „Seelsorge in Notfallsituationen nimmt ernst, dass bei den Menschen in existentiellen Extremsituationen die faktisch wirksamen religiösen und weltanschaulichen Prägungen offenbar werden. Notfallsituationen sind Schnittstellen des Lebens, an denen Sinn- und Wertfragen aufbrechen, der eigene Lebensentwurf und seine schlagartige Veränderung besonders bewusst werden, Schuld- und Theodizeefrage die Gegenwart überschatten und die Lebenskraft absorbieren.“ (Kasseler Thesen, 1997)
  • Notfallseelsorge ist theologischer, konfessioneller und interreligiöser Offenheit verpflichtet. Der Notfallseelsorgende anerkennt eigene Grenzen und gibt, wenn nötig, die Verantwortung an entsprechende Fachkräfte weiter.